Autoführerschein ab 17
Du willst schon ab 17 Jahren fahren?
Dann sollst du dich schon mit 16 ½ für die Klassen B oder BE anmelden. Damit du mit 17 fahren darfst, muss ein Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt gestellt werden, dem müssen deine Erziehungsberechtigten zustimmen.
Wird der Antrag bewilligt (was in der Regel der Fall ist), so kannst du mit der Führerscheinausbildung beginnen.
Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung und einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.
Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du eine Prüfbescheinigung mit einer Ausnahmegenehmigung zum begleiteten Fahren.
Bei jeder Fahrt muss eine der in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannten Begleitpersonen mitfahren. Als Begleitperson sind nur Personen zulässig, die länger als fünf Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis und mindestens 30 Jahre alt sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben. Die Anzahl der begleitenden Personen, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden können, ist nicht beschränkt.
Die Prüfbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig, nicht im Ausland.
Fahrzeuge der Klassen AM und L sind in der Klasse B eingeschlossen. So darfst du zum Beispiel Roller bis 50 ccm² und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Begleitung fahren.
Autofahren ab 17: Melde dich an!